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Hörfunk

Dieser Text beschreibt Hörfunk.


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Hörfunk Artikel

Hörfunk ist die überwiegend drahtlose Verbreitung von Informationen (Sprache/Wort, Musik oder akustische Kunstformen wie Hörspiel und Feature) mittels elektromagnetischer Wellen, die von einem Radiogerät empfangen werden können (oft auch als Synonym für das Medium Radio genutzt, siehe auch Rundfunk).

Inhaltsverzeichnis
Buch-Tipp: DRM Empfangspraxis.Mit CD-ROM. Digitaler Rundfunk unter 30 MHz (Franzis-Do it yourself) Gut fuer einen Ueberblick Das Thema "DRM" ist ein Zwitter, insofern als es ein tiefgehendes Verstaendnis fuer Fragen der Elektronik, aber auch aus der Informatik erfordert. Und da das ganze auf Kurzwelle stattfindet, ist solides Wissen ueber die Ausbreitungs Merkmale auf diesen Frequenzen ebenso erforderlich wie Wissen ueber den KW-Antennenbau....

Übertragungswege

Hörfunk wird verbreitet

Buch-Tipp: Die Antiquiertheit des Menschen: Die Antiquiertheit des Menschen 1: Bd I Ein Denkanstoss für jeben Auch nach Jahrzehnten hat die Aktualität dieses Buches keineswegs an Bedeutung verloren. Anders zeigt deutlich durch seine überpointiertheit, vor allem im Aufsatz über die Bombe der Apoklaypse-Blindheit, wie sehr der Mensch von der Maschinerie beherrscht wird und nicht mehr zu kontrillieren vermag, was er herstellt....

Frequenzbereiche

Zu vollständigen Nennung einer Ausstrahlung gehören also folgende Angaben:

  • Breite des von der Ausstrahlung belegten Frequenzbandes, das 99 Prozent der insgesamt ausgestrahlten Leistung erfasst, einschließlich jeder einzeln auftretenden Frequenz,
  • Modulationsart,
  • Übertragungsart (beispielsweise Telegrafie, Telefonie),
  • Zusätzliche Merkmale (beispielsweise Einseitenband-Übertragung).

Zur Verbreitung von terrestrischen Hörfunkübertragungen werden unterschiedliche Frequenzbereiche benutzt und verschiedene technische Spezifikationen benutzt:

  • Langwellen (LW; amplitudenmodulierte (AM) Abstrahlung) - Wellenlänge: 2.000-1 Tausend m; Frequenz: 150-300 kHz;
  • Mittelwellen (MW; amplitudenmodulierte Abstrahlung) - Wellenlänge: 600-150 m; Frequenz: 500-2 Tausend kHz;
  • Kurzwellen (SW/KW; amplitudenmodulierte Abstrahlung) - Wellenlänge: 60-10 m; Frequenz: 5-30 MHz;
  • Ultrakurzwellen (UKW beziehungsweise Meterwellen ; frequenzmodulierte (FM) Abstrahlung) - Wellenlänge: 10-1 m; Frequenz: 30-300 MHz.

Rundfunksender des Langwellen- und Mittelwellenbereichs belegen eine Breite von 9 kHz, die des Kurzwellenbereichs eine Breite von 10 kHz und die des UKW-Bereichs eine Breite von 30 kHz.

Im Kurzwellenbereich werden auch Rundfunkübertragungen nachdem Verfahren der Einseitenbandmodulation durchgeführt. Für ihren Empfang benötigt man einen Empfänger mit einen speziellen Demodulator. Es gibt auch AM-kompatible Einseitenbandmodulation. Sie wird aber nicht eingesetzt.

Für digitale Hörfunkübertragungen (speziell DAB werden zu dem Teil andere, für das Fernsehen benutzte Frequenzbänder genutzt. Bei DRM allerdings werden die obengenannten Rundfunkbänder benutzt.

Buch-Tipp: GEZ abschaffen! Bevor man Fehler macht, sollte man dieses Buch lesen Gerade für Menschen, die häufig umziehen, ist dieses informative Buch geeignet und wichtig. Man kann viele Fehler machen ohne es zu wollen. Das Buch ist sehr hilfreich.

Programme

Hörfunk besteht in Deutschland aus den Radioprogrammen der

  1. öffentlich-rechlichen Rundfunkanstalten
  2. Rundfunkprogrammen zur Versorgung der Angehörigen der alliierten Streitkräfte ( AFN, BFBS)
  3. von Deutschland aus sendenden Auslandsdiensten der Vereinigte Staaten Amerika und Rußlands ( Voice of America, Voice of Russia, Radio Free Europe)
  4. privaten Programmanbietern (Privatradios)
  5. nichtkommerziellen und/oder freien Veranstalten (freie/alternative Radios/offene Kanäle/nichtkommerzieller Lokalfunk)
  6. nicht zugelassen (und somit illegalen) Piratensendern

Daneben können auf Langwelle, Mittelwelle und Kurzwelle sowie in dem grenznahen Gebiet auch auf Ultrakurzwelle Radioprogramme, die von ausländischen Sendestandorten aus abgestrahlt werden, empfangen werden.

Buch-Tipp: HÖRZU Radio Guide 2008/09. Alles über Rundfunksender und Radiohören in Deutschland Kontinuierliche quantitative und qualitative Steigerung Als Leser aller sieben bisher erschienenen Ausgaben des HÖRZU Radio Guide ist festzustellen, dass sich das Buch sowohl qualitativ als auch vom Umfang her von Ausgabe zu Ausgabe beständig gesteigert hat. Es ist stets wieder interessant mit anzusehen, wie das Autorenteam rund um Gerd Klawitter...

Technische Voraussetzungen, Entwicklung und Geschichte

Hörfunkübertragungen erfordern grundsätzlich drei Komponenten: Aufnahme, Übertragung und Empfang. Eine der zur Aufnahme von Schallwellen notwendigen Voraussetzungen war die technische Wandelung von akustischen Schallwellen in elektrische Impulse; dies gelang erstmals in dem Jahre 1877 Thomas Alva Edison mit dem Phonographen.

Die Übertragung setzte die Erfindung des magnetischen Telefons durch Alexander Graham Bell in dem Jahre 1876 voraus, der zunächst jedoch noch einen Draht als Leiter voraussetzte. Der drahtlose Rundfunk basiert auf der Entdeckung der elektromagnetischen Wellen durch Heinrich Hertz in dem Jahre 1886; Gugliemo Marconi übertrug diese Entdeckung auf die Übertragung telegrafischer Nachrichten; in dem Jahre 1897 gelang ihm erstmals eine drahtlose Übertragung über die Distanz von fünf Kilometern.

Die aus dem Umgang mit der drahtlosen Telegraphie gewonnen Erkenntnisse wurden erweitert; besondere Bedeutung hatte dabei die Entwicklung des Röhrensenders (DRP-Patent Nr. 261 604 für die »Rückkoplung zur Erzeugung von Schwingungen«, 1913).

Im Ersten Weltkrieg kam es zu ersten Versuchen mit Röhrensendern und Rückkopplungsempfängern durch H. Bredow und A. Meißner (siehe auch Audion), bei denen bereits Musik übertragen wurde. Am 22.12 1920 fand dann die erste Übertragung eines Instrumentalkonzerts durch den posteigenen Langwellensender in Königs Wusterhausen statt. Diese Testübertragung kennzeichnet den Beginn des Hörfunks ("Hör-Rundfunk", "Ton-Rundfunk").

Entscheidend für die weitere Entwicklung des Rundfunks war der sog. Funkerspuk: Nach russischem Vorbild besetzten am 9. November 1918 die Zentrale des deutschen Pressenachrichtenwesens und verkündeten irrtümlich den Sieg der Revolution in Deutschland. Als Reaktion auf diese Aktion verschärfte die Reichsregierung die Kontrolle über das junge Medium:

  • Funkregal ("Funkhoheit"): Hoheitsrecht des Reiches zur Einrichtung und zu dem Betrieb von Sende- und Empfangsanlagen (ab etwa 1919);
  • Empfangsverbot von Funksendungen für Privatleute (ab etwa 1922, aufgehoben 1923);
  • Begrenzung der technischen Merkmalen von Empfangsgeräten; Rückkopplungsverbot; Genehmigungspflicht; Gebühren (ab 1923).

Ab 1922 wird der Wirtschaftsrundspruchdienst als erste regelmäßiger und gebührenpflichtiger Rundfunk betrieben.

Die Reichsregierung empfand die wachsende Zahl von Schwarzhöreren (Zaungäste) als massive Bedrohung und verhängte Geld- und Gefängnisstrafen bis zu sechs Monaten auf Schwarzhören. Weiter verschärft wurden diese Bestimmungen durch die Funknotverordnung vom 8. März 1924. Als die Kontrollmaßnahmen danach zu greifenen begannen, stieg das Vertrauen der Regierungins Medium. Durch weitere administrative Maßnahmen wurde der Hörfunk als unpolitischer und überparteilicher Unterhaltungsdienst etabliert. Das Reichsinnenministerium gründete zwei Rundfunkgesellschaften, die Tagesnachrichten sowie musikalische, wissenschaftliche und literarische Beiträge übertragen sollten; eine weitere Lizenz wurde an den Vox-Konzern vergeben, der an einem neuen Werbeträger interessiert war. Die finanzielle Ausstattung dieser Sender deckte jedoch ca. die nötigsten Ausgaben.

Ab 1926 hatten sich Standardtypen bei den Hörfunkempfängern herausgebildet: "Das Röhrengerät hatte den Detektorapparat verdrängt und der Lautsprecher den Kopfhörer".

Bertolt Brecht entwickelte in seinen Schriften eine alternative Konzeption zum etwa ab 1925 etablierten Rund-Funk. In seinem Rundfunkexperiment versuchte er, den Hörer zu dem aktiven Mitspieler werden zu lassen und so den asymmetrischen Kommunikationsfluss vom Sender zu dem Empfänger in einen symmetrischen umzuwandeln. Die Gesamtheit dieser Vorstellungen bezeichnet man als Brechts Radiotheorie, obwohl sie kein homogenes Gebilde darstellt. Brecht war sich jedoch bewusst, dass seine Vorstellung "in dieser Gesellschaftsordnung" undurchführbar waren. Er sah einen politischen Ursprung der Begrenzungen des Hörfunks: Nach der Freigabe des Funkempfangs für jedermann erlegte das Reichsinnenministerium der Industrie verschiedene Einschränkungen auf:

  • Es durften ca. solche Empfangsgeräte hergestellt werden, die nicht mehr als den Wellenbereich von 250 bis 700 m (Mittelwellen) aufnehmen konnten;
  • die Empfangsgeräte durften nicht in der Lage sein, Funkwellen selbst zu erzeugen;
  • Empfangsgeräte durften ca. von amtlich anerkannten Firmen hergestellt werden.

Der Staat hatte damit eine weitreichende Kontrolle über die Funkempfangsanlagen erzielt. Zusätzlich gab es inhaltliche Auflagen für die Rundfunksender, deren Programmgestaltung durch Ausschüsse mit Kontrollfunktion geprüft wurden. Verboten waren unter anderem politische Äußerungen, Erotik und Satire.

Ab 1928 wurden diese Auflagen stufenweise gelockert; zunächst durften Beiträge zu aktuellen Themen der Zeit gesendet werden (Beispiele für Themen: Wirtschaftskonjuktur, Wehrmacht, Alkoholmißbrauch), dann kamen unter Brüning gelegentliche "Statements verantwortlicher Staatsmänner" hinzu. Die Regierung unter von Papen ("Kabinett der Barone") machte den "Rundfunk vollends zu dem Staatsorgan. [...] Der Rundfunk wurde den Rechten geöffnet und blieb den Linken verschlossen".

Nachdem Brecht Anfang der 30er Jahre seine Vorstellungen von einem interaktiven Rundfunk aufgegeben hatte, entdeckten die Nationalsozialisten das Medium; sie wandelten den zuvor unpolitischen und überparteilichen Rundfunk in ein parteipolitisches Propagandainstrument um. Die Verbreitung von Empfangsanlagen wurde fortan massiv gefördert. Ausdruck fand dieser Wandel in der Massenfertigung eines preiswerten Empfangsgerätes, für das etwa ab 1934 geworben wurde mit dem Slogan "Ganz Deutschland hört den Führer mit dem Volksempfänger".

Die industrielle Massenherstellung von Empfangsgeräten setzte ein mit der Produktion des Volksempfängers VE 301; die Typenbezeichnung VE 301 leitete sich vom Datum der nationalsozialistischen Machtergreifung ab (301 = 30. Januar 1933).

Ab dem 25. Mai 1933 wurden 100 Tausend Stück des VE 301 für 76 RM pro Stück hergestellt; ab Ende 1933 waren es bereits 500 Tausend Stück und 1935 1,3 Millionen. Bis 1937 war der Preis bis auf 59 RM gefallen. Der VE 301 konnte jedoch ca. auf Mittel- und Langwelle empfangen -- ausländische Sender sendeten überwiegend auf Kurzwelle und konnten damit mit dem VE 301 nicht empfangen werden.

Nach dem Erfolg des Volksempfängers wurde zusätzlich eine technisch einfachere Variante zu dem Preis von 35 RM angeboten, der Deutsche Kleinempfänger 1938 (DKE 1938, in dem Volksmund "Goebbels-Schnauze" genannt).

Der dritte Rundfunkempfänger war der Deutsche Arbeitsfront Empfänger 1011 (DAF 1011), ein Gemeinschaftsempfangsgerät, das für den in Betrieben und Fabriken befohlenen Gemeinschaftsempfang konzipiert war. Auch hier steht die Typenbezeichnung wieder für ein politisch bedeutsames Datum: Am 10. November 1933 fand der erste Gemeinschaftsempfang anlässlich der Übertragung einer Rede Adolf Hitlers aus der Maschinenhalle der Siemenswerke statt.

1936 wurde ein weiteres Gerät auf den Markt gebracht, der Deutsche Olympiakoffer , ein transportables, mit Batterien bestücktes Koffergerät für den Empfang in dem Freien. Anlass war die Olympiade 1936 in Berlin, bei der erstmals global eine Übertragung in dem Rundfunk stattfand. Seit diesem gleichermaßen rundfunktechnischen wie propagandistischem Großereignis hat es sich etabliert, innovative Techniken öffentlichkeitswirksam bei Großereignissen wie der Olympiade zu präsentieren. 1936 stellten die Nationalsozialisten das Senden kommerzieller Werbung in dem Rundfunk ein.

Die Produktion des VE 301 und des DKE 1938 bewirkte, dass die Hörerzahlen von rund vier Millionen Anfang 1932 auf über 12 Millionen Mitte 1939 stiegen. Es ist jedoch wohl dennoch eine historische Legende, dass die Nationalsozialisten durch die Förderung der Verbreitung von Rundfunkempfangsgeräten eine besonders hohe Empfangsdichte erzielt hätten: Die Rundfunkempfangsdichte lag 1934 in Deutschland bei 33,3%, bis 1937 stieg sie bis auf 46,9%. 1937 lag die Empfangsdichte in den Vereinigte Staaten Amerika jedoch bereits bei 78,3%, in Großbritannien bei 66,1%. In Deutschland waren vergleichbare Werte erst 1941 mit 65 Prozent erreicht.

Mit der Übernahme der Staatsgewalt durch die Nationalsozialisten wurde der Rundfunk verstaatlicht; die bis dahin bestehenden elf unabhängigen Rundfunkgesellschaften wurden aufgelöst, umgegliedert in Reichssender und dem Ministerium für Volksaufklärung und Propaganga unterstellt. Die Gleichschaltung erfolgte in dem Rundfunkbereich durch Einrichtung der Reichsrundfunkkammer , welche auch die ab 1938 zur Mitarbeit an Rundfunkproduktionen erforderliche Mikrofon-Eigungspüfung durchführte. Die Programme wurden einseitig politisiert durch Übertragung der Reden des "Führers" und der übrigen Nazi-Prominenz; die Musikauswahl konzentrierte sich auf deutsche Volks- und Marschmusik, ab 1935 wurde "Nigger-Jazz" verboten; Rundfunkhören wurde zur staatspolitischen Pflicht erklärt, was den Absatz des VE 301 und des DKE 1938 weiter förderte.

Joseph Goebbels äußerte sich in einer Rede zur Eröffnung der Rundfunkausstellung 1936 über die inhaltliche Gestaltung des Rundfunkprogramms folgendermaßen: "Das Programm des Rundfunks muß so gestaltet werden, dass es den verwöhnten Geschmack noch interessiert und dem anspruchslosen noch gefällig und verständlich erscheint. Dabei soll besonderer Bedacht gerade auf die Entspannung und Unterhaltung gelegt werden [...]. Demgegenüber fallen die wenigen, die ca. von Kant und Hegel ernährt werden wollen, kaum in das Gewicht".

Ein fingierter Überfall deutscher SS-Soldaten, die sich als Polen ausgaben, auf den Nebensender Gleiwitz wurde am 31. August 1939 inszeniert, um einen Vorwand zu liefern, in Polen einzumarschieren. Das Abhören ausländischer Sender wurde sofort nachdem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs am 1. September 1939 verboten und als "Verbrechen gegen die nationale Sicherheit unseres Volkes" mit schweren Zuchthausstrafen geahndet. Mitte 1941 kam es zu dem ersten Todesurteil wegen Hörens ausländischer Rundfunksender. Der Rundfunk wurde als "jüngstes Kind unserer Kriegstechnik" genannt, allerdings nutzen die Alliierten den Hörfunk auch für "Gegenpropaganda".

Durch den am 1. September 1944 verfügten Führererlaß "über den totalen Kriegseinsatz" waren alle kulturellen Einrichtungen wie Theater, Ausstellungen, Kunsthochschulen unter anderem geschlossen worden. Ca. noch Film und Rundfunk sollten zuständig sein, "den Soldaten an der Front und der schaffenden Heimat Entspannung [zu] geben und kulturelle Werte [zu] vermitteln".

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Siehe auch

Liste der Hörfunkprogramme, Radio, Rundfunk, Rundfunkgeschichte, Detektor-Empfänger, terrestrische Übertragung, Hörspiel, Stereo, Kunstkopf, Fernsehen


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